Publikationen
Merkblatt zwischen Arbeitsgesetz und ARV1-ARV2
ARVAG
Interkantonale Vereinigung für ARV Vollzug
ZWECK
Rechtsform und Sitz der ARVAG
Unter dem Namen ARVAG besteht ein Verein gemäss Artikel 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz der ARVAG befindet sich bei der Geschäftsstelle in 1737 Plasselb / FR.
Zweck der ARVAG
Die ARVAG ist die interkantonale Vereinigung von Fachleuten, welche beim Vollzug der eidgenössischen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und Motorfahrzeugführerinnen (ARV 1 und ARV 2) behilflich ist. Wir setzen uns für die Einhaltung der Vorschriften und die Sicherheit im Strassenverkehr ein.
Aufgaben der ARVAG
Die Förderung der einheitlichen Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, welche der Verkehrssicherheit und dem Schutz der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und Motorfahrzeugführerinnen dienen. Die Zusammenarbeit mit den Behörden und Amtsstellen, welchen der Vollzug der entsprechenden Verordnungen übertragen ist. Die Förderung der Aus- und Weiterbildung der auf diesem Gebiet tätigen Personen. Der gegenseitige Erfahrungsaustausch und die Wahrung der gemeinsamen Interessen. Die Information der interessierten Öffentlichkeit
UNSER TEAM
Ulrich Jaggi
Präsident
Tel.: +41 79 645 93 58
ulrich.jaggi@arvag.ch
Beat Hirschi
Leiter Geschäftsstelle
Tel.: +41 79 797 71 66
beat.hirschi@arvag.ch
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UNSERE ADRESSE
ARVAG c/o Hirschi Beat
Aumattrain 1
1737 Plasselb / FR
E-Mail: info@arvag.ch
Tel.: +41 (0)26 419 10 26
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