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In der Schlange geparkte Lastwagen
Publikationen

ARVAG

Interkantonale Vereinigung für ARV Vollzug

ZWECK

Rechtsform und Sitz der ARVAG
Unter dem Namen ARVAG besteht ein Verein gemäss Artikel 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz der ARVAG befindet sich bei der Geschäftsstelle in 1737 Plasselb / FR.

Zweck der ARVAG

Die ARVAG ist die interkantonale Vereinigung von Fachleuten, welche beim Vollzug der eidgenössischen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und Motorfahrzeugführerinnen (ARV 1 und ARV 2) behilflich ist. Wir setzen uns für die Einhaltung der Vorschriften und die Sicherheit im Strassenverkehr ein.

Aufgaben der ARVAG
Die Förderung der einheitlichen Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, welche der Verkehrssicherheit und dem Schutz der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und Motorfahrzeugführerinnen dienen. Die Zusammenarbeit mit den Behörden und Amtsstellen, welchen der Vollzug der entsprechenden Verordnungen übertragen ist. Die Förderung der Aus- und Weiterbildung der auf diesem Gebiet tätigen Personen. Der gegenseitige Erfahrungsaustausch und die Wahrung der gemeinsamen Interessen. Die Information der interessierten Öffentlichkeit

Zweck
Weißer LKW auf Nebenstraße geparkt

UNSER TEAM

Bild Ulrich Jaggi
Ulrich Jaggi
Präsident

Tel.: +41 79 645 93 58
ulrich.jaggi@arvag.ch

Bild Beat Hirschi
Beat Hirschi
Leiter Geschäftsstelle

Tel.: +41 79 797 71 66
beat.hirschi@arvag.ch

mitarbeiter
Verkehr Langzeitbelichtung

KONTAKTIEREN SIE UNS

UNSERE ADRESSE

ARVAG c/o Hirschi Beat

Aumattrain 1

1737 Plasselb / FR
E-Mail: info@arvag.ch
Tel.: +41 (0)26 419 10 26
Kontaktieren Sie uns über das Formular unten.

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Nutzen Sie das Formular, um uns zu kontaktieren:

Vielen Dank!

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