| Rechtsform und Sitz der ARVAG
Unter dem Namen ARVAG besteht ein Verein gemäss Artikel
60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz der ARVAG befindet sich
bei der Geschäftsstelle in 6454 Flüelen.

Zweck der ARVAG
Die ARVAG ist die interkantonale Vereinigung von
Fachleuten, welche beim Vollzug der eidgenössischen Verordnung über die
Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und
Motorfahrzeugführerinnen (ARV 1 und ARV 2) behilflich ist.
Zu den Aufgaben der ARVAG gehören insbesondere:
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Die Förderung der einheitlichen Auslegung und
Anwendung der Bestimmungen, welche der Verkehrssicherheit und dem Schutz
der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und Motorfahrzeugführerinnen
dienen. |
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Die Zusammenarbeit mit den Behörden und Amtsstellen,
welchen der Vollzug der entsprechenden Verordnungen übertragen ist.
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Die Förderung der Aus- und Weiterbildung der auf
diesem Gebiet tätigen Personen. |
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Der gegenseitige Erfahrungsaustausch und die Wahrung
der gemeinsamen Interessen. |
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Die Information der interessierten Öffentlichkeit. |
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