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Rechtsform und Sitz der ARVAG

Unter dem Namen ARVAG besteht ein Verein gemäss Artikel 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz der ARVAG befindet sich bei der Geschäftsstelle in 6454 Flüelen.

Zweck der ARVAG

Die ARVAG ist die interkantonale Vereinigung von Fachleuten, welche beim Vollzug der eidgenössischen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und Motorfahrzeugführerinnen (ARV 1 und ARV 2) behilflich ist.

Zu den Aufgaben der ARVAG gehören insbesondere:

Die Förderung der einheitlichen Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, welche der Verkehrssicherheit und dem Schutz der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und Motorfahrzeugführerinnen dienen.
Die Zusammenarbeit mit den Behörden und Amtsstellen, welchen der Vollzug der entsprechenden Verordnungen übertragen ist.
Die Förderung der Aus- und Weiterbildung der auf diesem Gebiet tätigen Personen.
Der gegenseitige Erfahrungsaustausch und die Wahrung der gemeinsamen Interessen.
Die Information der interessierten Öffentlichkeit.

 

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Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: arvag@bluewin.ch